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VwGH 18. 6. 2008, 2008/11/0048 (BEHINDERTENRECHT)

JUDIKATURBEHINDERTENRECHTZfV 2009/91ZfV 2009, 73 Heft 1 v. 16.3.2009

BEinstG: § 8 Abs 3 idF BGBl I 2005/82 (Kündigung; Prüfung, ob dem Dienstnehmer der Verlust seines Arbeitsplatzes zugemutet werden kann)

§ 8 Abs 4 idF BGBl I 2005/82 (ebenso; Dienstgeber kann Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden; Feststellung der wirtschaftlichen Gesamtsituation; wirtschaftliche Schwierigkeiten in einem Unternehmensbereich reichen nicht aus)

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