Sbg ROG: § 32 Abs 2 (Grundflächenzahl; Verhältnis der überbauten Grundfläche zur Fläche des Bauplatzes; überbaute Grundfläche, Begriff; lotrechte Projektion des Baukörpers auf die Waagrechte)
§ 32 Abs 5 (oberirdisches Geschoß; eines, das mehr als die Hälfte seiner Fläche mehr als 1 m über das angrenzende Ge-