Oö BauO 1994: § 3 Abs 1 idF vor LGBl 2006/96 (Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden; nur auf Grundflächen, für die Bauplatzbewilligung vorliegt)
§ 3 Abs 3 idF vor LGBl 2006/96 (Grundstücke, deren Grenzen sich zur Gänze mit den in einem rechtswirksamen Bebauungsplan festgelegten Bauplatzgrenzen decken; Bauplatz ohne Bewilligung nach Abs 5; Grundstücksbegriff nach Grundbuchsrecht, aber unterschiedliche Widmung für ein Grundstück möglich)