Stmk ROG 1974: § 25 Abs 4 Z 2 (Freiland, zulässige Bauten; Zubauten bei rechtmäßig bestehenden Baulichkeiten; Beschränkung der neugewonnenen Fläche)
§ 25 Abs 4 Z 3 (ebenso; kleinere ebenerdige, unbewohnbare Bauten untergeordneter Bedeutung, wie Gartenhäuschen, Gerätehütten)