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VwGH 26. 5. 2008, 2008/06/0023 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/83ZfV 2009, 67 Heft 1 v. 16.3.2009

Sbg BGG: § 25 Abs 2 (Abstand der Bauten von der Grundgrenze; gegen die Verkehrsfläche Geltung der Baulinie oder Baufluchtlinie)

Sbg BauTG: § 8 Abs 1 (Baulinie, Baufluchtlinie, zulässiges Überragen; Balkone, Erker)

§ 39a Abs 1 (Abstellplatz, Begriff)

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