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VwGH 1. 4. 2008, 2007/06/0303 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/80ZfV 2009, 66 Heft 1 v. 16.3.2009

Stmk BauG 1995: § 4 Z 22 (Dachgeschoß; für Aufenthaltsräume, Lagerräume ganz oder teilwiese ausgebauter Dachraum)

§ 4 Z 29 (Gebäudefront; Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile, wie Balkone, Erker, Vordächer jeweils in gewöhnlichen Ausmaßen; an Gebäudeseiten ohne Außenwände gilt die Vertikalebene entlang des Dachrandes als Gebäudefront)

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