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VwGH 27. 5. 2008, 2007/05/0172 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/76ZfV 2009, 63 Heft 1 v. 16.3.2009

Oö AbwasserentsorgungsG 2001: § 12 Abs 1 (Anschlusspflicht an öffentliche Kanalisation)

§ 13 Abs 1 (Ausnahmen; Behörde hat land- und forstwirtschaftliche Objekte oder Objektteile über Antrag des Eigentümers mit Bescheid von der Anschlusspflicht auszunehmen; Voraussetzungen; Gebäude müssen für einen landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt und erforderlich sein und für einen solchen Betrieb auch verwendet werden)

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