Wr BauO: § 63 Abs 1 lit c (Baubewilligung, Antrag, Beilagen; Zustimmung des Grundeigentümers; Zustimmung muss bis zur Erteilung der Bewilligung vorhanden sein, liquide Zustimmung; Rückziehung auch im Berufungsverfahren zu beachten; Erhebung einer Berufung durch den ursprünglich zustimmenden Grundeigentümer wegen Änderung seiner Haltung; Deutung als Rücknahme seiner Zustimmung)
VwGH 27. 5. 2008, 2007/05/0147