Wr BauO: § 13 Abs 2 lit b (Bewilligungspflicht; Veränderung eines Bauplatzes)
§ 15 (Abteilung, Anzeige, Antrag; schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer; Beurteilung des Vorliegens der Erklärung nach zivilrechtlichen Vorschriften, Ersetzung der Zustimmung durch Gerichtsentscheid; Übereinstimmung des eingereichten Plans mit jenem, auf den sich die Gerichtsentscheidung bezieht)