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VwGH 29. 4. 2008, 2005/05/0353 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/59ZfV 2009, 56 Heft 1 v. 16.3.2009

Oö BauO: § 10 (Änderung von Grundstücksgrenzen, Anzeige)

§ 12 Abs 1 (Grundabtretung für Verkehrsflächen; unbebaute Grundflächen zwischen Straßenfluchtlinien, aus Anlass der Änderung von Grundstücksgrenzen [Z 1] oder der Erteilung einer Baubewilligung [Z 2])

§ 23 (Abtretung nach § 12 Abs 1 Z 2, keine Straßenfluchtlinie festgelegt; Bestimmung der Straßenfluchtlinie und deren Niveau im Bewilligungsbescheid; Erlöschen der Abtretungsverpflichtung mit Erlöschen der erteilten Baubewilligung)

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