Wr BauO: § 129 Abs 10 (vorschriftswidriger Bau, Beseitigungsauftrag; Kleingartenhaus, abweichend von der Bewilligung errichtet; Überschreitung der zulässigen Dimensionen, Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet, 35 m2 bebaute Fläche; Auftrag erfasst bei einheitlichem Bauwerk das gesamte Gebäude)
Wr KleingartenG: § 2 Abs 9 (Nebengebäude)