Stmk BauG 1995: § 5 Abs 1 Z 4 (Bauplatzeignung; tragfähiger Untergrund; allfällige Bewilligungserfordernisse nach anderen Gesetzen nicht maßgeblich; keine hypothetische Prüfung, ob solche Bewilligungen erteilt werden könnten)
Stmk BauG 1995: § 5 Abs 1 Z 4 (Bauplatzeignung; tragfähiger Untergrund; allfällige Bewilligungserfordernisse nach anderen Gesetzen nicht maßgeblich; keine hypothetische Prüfung, ob solche Bewilligungen erteilt werden könnten)