AsylG 1997: § 5 Abs 1 idF vor der Nov BGBl I 2003/101 (unzulässige Asylanträge wegen vertraglicher Unzuständigkeit, Zuständigkeit eines anderen Staates zur Prüfung des Asylantrages, gleichzeitig mit Zurückweisungsbescheid Feststellung, welcher andere Staat zuständig; Verbindung mit einer Ausweisung; wiederholte Asylanträge, jeweils eigene Zuständigkeitsprüfung, keine "entschiedene Sache")