BauarbeiterschutzV: § 1 Abs 1 (Geltungsbereich; Beschäftigung von Arbeitnehmers bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art; keine Voraussetzung der vertraglichen Verpflichtung des Arbeitgebers in Verbindung mit Bauvorhaben)
§ 1 Abs 2 (Bauarbeiten, Definition; Einschluss hierfür erforderlicher Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten; Besichtigung der Baustelle zur Vorbereitung von Elektroinstallationsarbeiten)