ASchG § 130 Abs 1 Z 16 (Strafbestimmungen; Arbeitgeber; Verletzung von Verpflichtungen betreffend Benutzung von Arbeitsmitteln; Nichteinhaltung von Prüfpflichten; Verwendung ungeprüfter Arbeitsmittel; Dauerdelikt; Verjährung ab Aufhören des strafbaren Verhaltens)
AM-VO § 6 Abs 1 (Prüfpflichten; Arbeitsmittel, Verwendung erst nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen)