MRK: Art 3 (Folterverbot, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Begriff, hoher Eingriffschwellenwert, keine unmittelbare Verantwortung des Abschiebestaates)
Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
MRK: Art 3 (Folterverbot, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Begriff, hoher Eingriffschwellenwert, keine unmittelbare Verantwortung des Abschiebestaates)
Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)