In diesem Aufsatz wird im Interesse der Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens und der Vereinheitlichung von Ausnahmebewilligungen nach § 69 der Bauordnung für Wien die Vereinheitlichung solcher Verfahren beim Wiener Magistrat als alleiniger Baubehörde erster Instanz gefordert.
I. Einführung