Mit der Bundesverfassungsnovelle BGBl I 2008/2 wurde die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts reformiert. Unter dem Titel "Garantien der Verfassung und Verwaltung" sind im B-VG nunmehr drei Gerichtshöfe vorgesehen: der Asylgerichtshof (Art 129c bis Art 129f), der Verwaltungsgerichtshof (Art 130 bis Art 136) und der Verfassungsgerichtshof (Art 137 bis Art 148). Der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli 2008 seine Tätigkeit aufgenommen. Um dieser Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung zu tragen, haben wir beginnend mit diesem Heft unsere Rechtsprechungsdokumentation um "Ausgewählte Entscheidungen des AsylGH" erweitert. Es sollen jene Entscheidungen dieses Gerichthofs erfasst werden, die zur Vermittlung eines guten Überblicks über dessen Rechtsprechung wesentlich erscheinen.