BDG 1979 § 38 Abs 6 (Versetzung auf Antrag, Fiktion der Zustimmung, kein Rechtsanspruch auf höherwertigen Arbeitsplatz)
GZ 41/10-BK/08 vom 20. 8. 2008
Nach stRsp der BerK (vgl zB 27. 11. 1997, GZ 69/7-BK/97; 7. 4. 1999, GZ 8/7-BK/99; 23. 11. 2004, GZ 143/10-BK/04) ist ein Versetzungsschutz nicht gegeben, wenn dem ausdrücklichen Antrag des Betroffenen entsprochen wird und er zu der von ihm angestrebten Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.