StVO § 46 Abs 1 (Autobahnen; Verbot des Fußgängerverkehrs; nicht angezeigte Protestaktion gegen "160 km/h-Teststrecke")
VersG: § 2 Abs 1 (Anzeigepflicht; Pflicht des Veranstalters)
VStG § 6 (Schuld; Rechtfertigungsgrund; Verhalten vom Gesetz geboten oder erlaubt; Teilnahme an nicht angezeigter Versammlung auf der Autobahn; keine Ermittlungen über Wissensstand der Beschuldigten über Mangel der Anzeige)