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VfGH 13. 3. 2008, B 1032/07 (Menschenrechtskonvention, Artikel 8)

JudikaturMenschenrechtskonvention, Artikel 8ZfV 2008/1671ZfV 2008, 890 Heft 6 v. 7.1.2009

Verletzung (Bescheid)

VfGH 13. 3. 2008, B 1032/07

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung eines Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts seit Abschluss des Asylverfahrens infolge fehlerhafter Interessenabwägung; keine Berücksichtigung der familiären Bindungen, die während der von der Beh zu verantwortenden Verfahrensdauer entstanden sind (Dauer des Asylverfahrens: 7 Jahre, Lebensgefährtin und vier Kinder, alle österr Staatsbürger).

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