MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Organisations- und Verfahrensgarantien; Tribunal)
B-VG Art 83 Abs 2 (gesetzlicher Richter)
Art 129a (UVS; Zusammensetzung darf keine berechtigten Zweifel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit seiner Mitglieder entstehen lassen; Mitglied eines UVS aus dem Landesdienst; Entscheidung im Verwaltungsstrafrecht; keine Beeinträchtigung des Anscheines der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit durch frühere Tätigkeit im Landesdienst)