Tir GVG: § 25a Abs 2 (Bestätigung über Ausnahmen von der Erklärungspflicht, Bestätigung der Anzeige; Rechterwerb an Baugrundstück)
§ 28 Abs 1 lit a (Landes-Grundverkehrskommission, Zusammensetzung; Baugrundstücke; Entscheidung in einer über die gesetzlich vorgesehene Besetzung hinausgehende Anzahl unzulässig)