BDG 1979 § 38 Abs 1 (Versetzung; Zuweisung zu einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung)
§ 38 Abs 2 (Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse)
§ 38 Abs 3 Z 1 (wichtiges dienstliches Interesse; Änderung der Verwaltungsorganisation einschließlich Auflassung von Arbeitsplätzen; Gendarmeriebeamter; Wachkörperreform)