DSG § 1 Abs 3 (Verfassungsbestimmung; Grundrecht auf Datenschutz; Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten)
§ 6 (Verwendung von Daten, Grundsätze; Aufbewahrung in personenbezogener Form solange dies für die Erreichung der Zwecke, für die sie ermittelt wurden, erforderlich ist; personenbezogene sensible Daten iZm Strafverfahren wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter 18 Jahren; mittlerweile aufgehobene Bestimmung des StGB)