Krnt BauO 1996: § 11 Abs 2 (Antrag auf Baubewilligung, Beilagen; ua skizzenhafte Darstellung über Lage, Größe und Form; keine detaillierten Pläne)
§ 13 Abs 1 (Antrag auf Baubewilligung, Vorprüfung; Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungsplan)
B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Bekämpfung der Widmung eines Grundstücks in einem Flächenwidmungsplan; Umweg über Antrag auf Baubewilligung, für den keine detaillierten Pläne erforderlich sind, zumutbar; Vorprüfung nach Krnt BauO 1996)