AVG § 10 Abs 1 erster Satz (Vertretung ua durch eigenberechtigte natürliche Personen; Ausweis des Bevollmächtigten durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht, mündlich vor der Behörde erteilte Vollmacht, Beurkundung durch Aktenvermerk)
§ 13 Abs 1 (Anbringen, Zurechnung einer Eingabe)