AVG § 56 (Bescheid, Feststellungsbescheid, Voraussetzungen; kein Feststellungsbescheid über die Parteistellung von Nachbarn; Kollegialorgan, ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder Voraussetzung für gehörige Zusammensetzung; absehbare Befangenheit einzelner Mitglieder)