vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 25. 4. 2008, 2007/02/0205 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2008/1616ZfV 2008, 869 Heft 6 v. 7.1.2009

AVG § 53a Abs 3 (Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen; Gebührenbestimmung mit Bescheid; Berufungsrecht des Sachverständigen; kein Berufungsrecht der Partei des Verwaltungsverfahrens)

VwGH 25. 4. 2008, 2007/02/0205

Ein B, mit dem Kosten eines SV festgesetzt werden, betrifft allein das Verhältnis zwischen Beh und SV. Der Partei, die für die der Beh dadurch erwachsenen Barauslagen im allgemeinen aufzukommen hat, kommt im Verfahren betreffend die Festsetzung der Kosten eines SV keine Parteistellung zu. Sie kann ihre Rechte im Verfahren betreffend die Vorschreibung von Barauslagen gem § 76 AVG geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn der Partei (Beschuldigter im Hauptverfahren) der B neben dem SV zugestellt wurde. Zurückweisung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!