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VwGH 2. 4. 2008, 2005/08/0017 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2008/1609ZfV 2008, 867 Heft 6 v. 7.1.2009

AVG § 46 (Beweismittel; telefonische Befragung an Stelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; zulässig, wenn sie zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des Falles zweckdienlich ist; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)

VwGH 2. 4. 2008, 2005/08/0017

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