AVG § 56 (Feststellungsbescheid, Voraussetzungen der Zulässigkeit, subsidiärer Rechtsbehelf der Rechtsverteidigung, bei Unzumutbarkeit des Rechtsweges, bei drohender Bestrafung; Klarstellung für die Zukunft; kein Feststellungsbescheid über die Bewilligungspflicht eines Vorhabens, wenn bereits eine Baueinstellung verfügt wurde)
Sbg NSchG 1999: § 46 Abs 1 (Wiederherstellungsauftrag, Ausführung bewilligungspflichtiger Vorhaben ohne Bewilligung)