AVG § 8 (Parteistellung; Verfahren betreffend Gebrauchserlaubnis; Eigentümer des Grundstücks hinsichtlich seines Frontrechts, Auslegung; Parteistellung auch wenn der Gebrauch nicht von seinem Grundstück aus erfolgt)
AVG § 8 (Parteistellung; Verfahren betreffend Gebrauchserlaubnis; Eigentümer des Grundstücks hinsichtlich seines Frontrechts, Auslegung; Parteistellung auch wenn der Gebrauch nicht von seinem Grundstück aus erfolgt)