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VwGH 25. 4. 2008, 2007/02/0356 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2008/1591ZfV 2008, 861 Heft 6 v. 7.1.2009

VStG § 51f Abs 2 (öffentliche mündliche Verhandlung; Nichterscheinen trotz ordnungsgemäßer Ladung hindert Verhandlungsdurchführung und Erkenntnisfällung nicht)

AVG § 19 Abs 3 (Ladungen; Nichterscheinen; sonstiges begründetes Hindernis, keines; bloßer Hinweis auf "Niederschläge")

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