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VwGH 28. 1. 2008, 2007/10/0290 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/1571ZfV 2008, 857 Heft 6 v. 7.1.2009

VwGG § 30 Abs 1 (Beschwerde hat kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung)

§ 30 Abs 2(aufschiebende Wirkung kann zuerkannt werden)

§ 30 Abs 3 (Wirkung des Beschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ex nunc)

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