B-VG Art 140 Abs 7 zweiter Satz (Gesetzesprüfung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Verwaltungsstraftatbestandes, Wirkung im Anlassfall; bewirkt Unzuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde)
WAG: § 12 Abs 3 idF BGBl I 2001/97 (Verbot von Werbung für Warentermingeschäfte gegenüber Verbrauchern durch Anrufe ohne Einverständnis des Verbrauchers; Feststellung der Verfassungswidrigkeit)