B-VG Art 140 Abs 7 (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; nur für den Anlassfall; Anwendung auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände; Vorstellungsentscheidung bezüglich vor der Aufhebung erlassenen Gemeindebescheid)
B-VG Art 140 Abs 7 (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; nur für den Anlassfall; Anwendung auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände; Vorstellungsentscheidung bezüglich vor der Aufhebung erlassenen Gemeindebescheid)