NÖ StraßenG: § 12 Abs 3 Z 1 (Bewilligungsverfahren für den Bau und die Umgestaltung einer Straße; Voraussetzung eines Antrages durch den zuständigen Straßenerhalter)
NÖ StraßenG: § 13 Abs 1 Z 3 (Parteistellung des Nachbarn von durch einen geplanten Straßenbau beanspruchten Flächen; kein Anspruch auf Einleitung oder Fortführung eines Straßenbaubewilligungsverfahrens)