StbG: § 10 Abs 1 Z 7 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden, wenn sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist; Verschulden an einer finanzieller Notlage belanglos)
StbG: § 10 Abs 1 Z 7 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden, wenn sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist; Verschulden an einer finanzieller Notlage belanglos)