StbG § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 11 idF BGBl I 1998/124 (Rücksichtnahme auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration bei Ermessensübung; Integrationsausmaß im Entscheidungszeitpunkt maßgeblich)