AlVG: § 9 Abs 2 (Arbeitswilligkeit; Zumutbarkeit einer Beschäftigung; fehlende Auseinandersetzung des Arbeitsmarktservice mit der substantiierten Bestreitung der Angemessenheit des Arbeitslohns durch den Arbeitslosen)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der Weigerung, eine zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen; ebenso)
VwGH 2. 4. 2008, 2007/08/0059