ASVG § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; generelle Vertretungsbefugnis, nicht gegebene; Bestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort; Eingliederung in das Unternehmen des Auftraggebers; Bereitstellung der wesentlichen Betriebsmittel durch den Auftraggeber; Tätigkeit als Lenker von Lastkraftfahrzeugen)
VwGH 2. 4. 2008, 2007/08/0038