AlVG § 14 Abs 1 Z 2 (begünstigte Anwartschaft für Jugendliche; nicht erfüllt, wenn der Jugendliche eine selbst gefundene Beschäftigung von zwei Tagen begonnen hat; Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ist die die Unterbrechung der Anwartschaft unerheblich)
VwGH 20. 2. 2008, 2007/08/0025