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VwGH 28. 1. 2008, 2007/10/0271 (Sozialhilfe)

JudikaturSozialhilfeZfV 2008/1525ZfV 2008, 834 Heft 6 v. 7.1.2009

Wr SozialhilfeG: § 26 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz, wenn Hilfeempfänger über hinreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt oder hiezu gelangt; Behandlung von Ersparnissen, gleichgültig aus welcher Quelle, als Vermögen; Nachzahlung von Familienbeihilfe; aus Pensionsanteil oder Taschengeld stammende Ersparnisse)

VwGH 28. 1. 2008, 2007/10/0271

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