B-VG Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Blutabnahme an einem Bewusstlosen nach Verkehrsunfall mit getöteten Unfallgegner, Maßnahme im Dienste der Strafjustiz)
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