B-VG Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine, Beschimpfungen; keine, Vollziehung eines gerichtlichen Haft- oder Hausdurchsuchungsbefehls; Rechtswidrigkeiten bei Vollzug dem Gericht zuzurechnen, zweckdienliche Maßnahmen, Verhinderung der Vereitelung der Durchsuchung, Begleitumstände, Modalitäten, nur bei offenkundiger Überschreitung des richterlichen Auftrages der Verwaltungsbehörde zurechenbar, eigenständiger Charakter einzelner Maßnahmen, Exzesse, rassistische Beschimpfungen, Überschreitung des richterlichen Befehls)