B-VG Art 12 Abs 1 Z 5 (Kompetenz Bund - Länder; Grundsatzgesetzgebung des Bundes; Elektrizitätswesen)
Tir NSchG 1997: § 1 Abs 1 (Ziele des Naturschutzgesetzes)
§ 27 Abs 2 lit a Z 2 (Bewilligung bei Beeinträchtigung von Naturschutzinteressen nur nach Interessenabwägung bei Überwiegen langfristiger öffentlicher Interessen; aus anderen Gesetzen abzuleitende öffentliche Interessen; Wasserkraftanlage, Interesse an erneuerbarer Energie und der Erreichung der Ziele des Ökostromgesetzes, geologische Risiken, Überwiegen der zu erwartenden Beeinträchtigungen; nur während 5 Monaten im Jahr nutzbares Kleinkraftwerk)