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VwGH 27. 3. 2005, 2005/07/0015 (Landwirtschaft)

JudikaturLandwirtschaftZfV 2008/1508ZfV 2008, 824 Heft 6 v. 7.1.2009

Tir TierzuchtG 1995: § 22 Abs 1 lit b (Anerkennung ist nur zulässig, wenn ua die Erhaltung einer Rasse oder das Zuchtprogramm einer anerkannten Zuchtorganisation nicht gefährdet wird; nur ein tatsächlich durchführbares Zuchtprogramm wird als schützenswert erachtet)

VwGH 27. 3. 2005, 2005/07/0015

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