KFG § 101 Abs 1 lit a (Beladung, höchstzulässiges Gesamtgewicht, Überschreitung; Holztransport; Lenkerpflichten zur Einhaltung)
§ 103 Abs 1 (Pflichten des Zulassungsbesitzers; Überprüfung der Pflichten eines angestellten Kraftfahrers; Überladung; Einrichtung eines ausreichenden Kontrollsystems)