KFG 1967: § 57a Abs 2 idF BGBl I 2004/175 (wiederkehrende Begutachtung; Widerruf, wenn Vertrauenswürdigkeit im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides [noch] gegeben ist)
VwGH 27. 3. 2008, 2005/11/0193
Mit dem angef B wurde die Ermächtigung gem § 57a Abs 2 KFG zur wiederkehrenden Begutachtung von Kfz mangels Vertrauenswürdigkeit der bf Partei widerrufen (die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde nicht aberkannt).