GewO 1994 § 74 Abs 2 (Betriebsanlagen, Genehmigung; Interessenschutz; Eigentumsgefährdung; ausreichende Darlegung)
§ 77 Abs 1 (Betriebsanlagen, Genehmigung; mangelnde Berücksichtigung einer drohenden Eigentumsgefährdung; Verweis auf Zivilrechtsweg nicht ausreichend zur förmlichen Erledigung der Einwendung der Eigentumsgefährdung)